· Fachbeitrag · Leserforum
Besprechung des Zahnarztes mit dem Techniker: Ist das als Eigenlaborleistung abrechenbar?
| In den letzten Wochen wurde mehrfach die Frage gestellt, ob der Zahnarzt seine Besprechung mit dem Zahntechniker als „Eigenlaborleistung“ abrechnen kann. Zwar beansprucht die Abstimmung des herzustellenden Zahnersatzes mit dem Zahntechniker Zeit. Die Frage ist, ob und wie der Zahnarzt diesen Aufwand dem Patienten in Rechnung stellen kann. |
Analogberechnung oder Auslagenersatz nach § 9 GOZ?
Nach § 3 der GOZ stehen dem Zahnarzt als Vergütung Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu. Es stellt sich zunächst die Frage, ob die Besprechung mit dem Zahntechniker eher als zahnärztlich-medizinische Leistung oder zahnärztlich-technische Leistung anzusehen ist. Für zahnärztlich-medizinische Leistungen gilt der Gebührenkatalog der GOZ, der eine Gebühr für das Gespräch mit dem Zahntechniker nicht vorsieht.
Eine analoge Berechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ ist schwer zu begründen, da schon Zweifel bestehen, ob es sich insoweit um eine selbstständige zahnärztliche Leistung handelt und diese Leistung als „neuere Leistung“ anzusehen ist, da § 6 Abs. 1 GOZ nach Sinn und Zweck auf solche Leistungen abstellt. Die Berechnung einer „Gebühr“ dürfte somit ausscheiden.
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