· Nachricht · Leserforum
Gewebeprobe mit Nr. 2402 oder 2401 GOÄ?
beantwortet von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| FRAGE: Ein Privatpatient (Zustand nach Entfernung von Zahn 46 alio loco) kam mit entzündeter Schleimhaut sowie crestal entzündetem Fistelgang in unsere Praxis. Wir haben eine chirurgische Wundrevision durchgeführt, bei der das Granulationsgewebe vollständig entfernt und in die Histologie geschickt wurde, abschließend erfolgte eine plastische Deckung. Nun meine Frage: Kann ich hier neben der XN und 3100 die Leistung Ä2402 für die großvolumige Raumforderung zusätzlich noch berechnen? |
Antwort: Die Wundrevision ist nach der Nr. 3310 GOZ berechenbar. Ist eine plastische Deckung im Rahmen des Wundmanagements medizinisch notwendig, wird diese nach Nr. 3100 GOZ berechnet. Die vollständige Entfernung des Granulationsgewebes ist Leistungsinhalt der Nr. 3310 GOZ. Wird daraus ein Teil zur histologischen Untersuchung versandt, ist keine zusätzliche Gebühr ansatzfähig.
Die eigenständige Entnahme einer Gewebeprobe im OP-Bereich als selbstständige Leistung mit anschließender histologischer Untersuchung kann mit zwei unterschiedlichen Gebührenziffern erfolgen:
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