· Nachricht · Leserforum
Inzision (Nr. 2428 GOÄ) ‒ wie oft je Sitzung abrechenbar?
| FRAGE: Kürzlich hatten wir bei einem Privatpatienten den Fall, dass sich in einem Quadranten mehrere Parodontalabszesse (regio 47 und 44 buccal) gebildet hatten, die mittels Inzision eröffnet wurden, damit Pus abfließen konnte. Nun kam die Frage auf, wie oft wir die Leistung überhaupt abrechnen können? |
Antwort: Die Nr. 2428 GOÄ ‒ auch Inzision ‒ ist eine Position zur Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels. Hierbei spielt nicht die Sitzung, sondern die Anzahl der eröffneten Abszesse oder Furunkel eine Rolle. Wie häufig Sie die Nr. 2428 ansetzen können, richtet sich nach der Anzahl der eröffneten/inzidierten Abszesse oder Furunkel. In Ihrem Fall wäre die Ä2428 somit zweimal ansetzbar.
Die Nr. 2428 GOÄ (Inzision) ist abrechenbar:
- für das Eröffnen oberflächlicher Abzesse (z. B. Parodontalabszess)
- bei Inzision einer dentio difficilis
- zur Eröffnung eines Furunkels
- je Abszess/Furunkel
nicht abrechenbar:
- für die Eröffnung eines Zungenabszesses (Ä1511)
- bei Wund- oder Fistelspaltung (Ä2008)
- bei tief liegenden Abszessen (Ä2430)
- bei OP einer Mundbodenphlegmone (Ä1509)
- bei Eröffnung einer Weichteilphlegmone (Ä2432)
- neben Verbänden nach (Ä200)