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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Konventionelle neben digitaler Abformung

    | FRAGE: „Sind Planungsmodelle nach den Nrn. 0060 und 0050 GOZ, die nach konventioneller Abformung gefertigt und ausgewertet werden, neben einer digitalen Abformung mit Intraoralscanner (IOS) berechenbar?“ |

     

    Antwort: Dieses Vorgehen zeigt unterschiedliche Indikationen. Die Abformungen zur Herstellung von Gipsmodellen mittels z. B. Alginat oder Polyether sind eine selbstständige zahnärztliche Leistung und ermöglichen die Auswertung zur Diagnose oder Planung nach den Nrn. 0050 bzw. 0060 GOZ anhand von physischen Modellen. In einem separaten Arbeitsschritt erfolgt die digitale Abformung zur Herstellung von Zahnkronen und/oder Zahnersatz nach Nr. 0065 GOZ. In diesem Fall sind beide Leistungen berechenbar.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 1 | ID 50070149