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  • · Nachricht · Leserforum

    Neue Abrechnungsfragen aus der Praxis

    | Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. Nachfolgend geben wir Ihnen Antworten auf Fragen zur Entfernung des alten Wurzelstifts vor einer Endo-Revision, zur Zahnsteinentfernung an einem Retainer in der Unterkiefer-Front und zur Behebung eines Risses bei einer Teleskopkronen-Prothese. |

    Entfernung des alten Wurzelstifts vor einer Endo-Revision

    FRAGE: „Wie berechne ich bei einem gesetzlich versicherten Patienten die Entfernung des alten Wurzelstifts vor einer Endo-Revision?“

     

    ANTWORT: Der Bema gibt nur die Berechnung der „ekr“ für die Entfernung eines abgebrochenen Wurzelstifts her. Somit dürfen Sie die Entfernung des Wurzelstifts nach GOZ-Nr. 2300 mit dem Kassenpatienten vor Beginn der Behandlung privat vereinbaren. Davor benötigen Sie noch die Vereinbarung nach § 5 Abs. 4 BMV-Z, um den gesetzlich versicherten Patienten zum Privatpatienten zu machen.

    Zahnsteinentfernung an einem Retainer in der UK-Front

    FRAGE: „Wie kann ich die Zahnsteinentfernung an einem Retainer in der Unterkiefer-Front berechnen?“

     

    ANTWORT: Grundsätzlich heißt es in der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 4050 „Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied“. Aber eine Zahnsteinentfernung nur etwa einen Zentimeter höher als die eigentliche Leistung als selbstständige Leistung analog separat zu berechnen, erscheint übertrieben. Hier wäre eine Faktorsteigerung mit der Begründung der Reinigung des Retainers angebracht. Dagegen ist die Reinigung oder Zahnsteinentfernung an kieferorthopädischen herausnehmbaren Geräten, Schienen oder Prothesen eine analog zu berechnende Leistung, sofern diese Leistung als medizinisch notwendig eingestuft wird.

    Riss in einer Teleskopkronen-Prothese

    FRAGE: „Eine Teleskopkronen-Prothese ist zwischen zwei Sekundär-Teleskopkronen gerissen. Die beiden Teile wurden im Mund des Patienten verblockt und dann zur Reparatur zum Zahntechniker gegeben. Was kann ich berechnen?“

     

    ANTWORT: Das Labor wird die BEL-Position 1349 „Wiederbefestigen 
Sekundär-Teleskop“ berechnen. Diese Position beinhaltet die Lötung, Fräsung und das Einarbeiten des Sekundärteils in die vorhandene Prothese und löst den Festzuschuss 6.3 aus. Die verwendeten Abdruckmaterialien sowie den Kunststoff für die Verblockung können Sie selbstverständlich 
berechnen. Außerdem löst diese Regelversorgung die Bema-Nr. 100b aus.

    Quelle: ID 40321680