· Fachbeitrag · Leserforum
Privatliquidation: Sie fragen - wir antworten!
| In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion Leserfragen zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen, die von allgemeinem Interesse sind. Die folgenden Fragen werden beantwortet: Parodontitis-Test: Beihilfe lehnt Erstattung ab - was tun? Endo-Revision einer Wurzelfüllung: Abrechnung bei Frontzähnen und Prämolaren? Lappen-OP mit Knochenersatzmaterial und Membran: Was nach dem BEMA, was nach der GOZ abrechnen? |
Parodontitis-Test: Beihilfe lehnt Erstattung ab - was tun?
Frage: „Wir haben bei einer Patientin einen Parodontitis-Test durchgeführt. Die Notwendigkeit wird von der Beihilfestelle mit folgender Begründung angezweifelt: ‚Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen Versorgung hinausgehen, sind nicht beihilfefähig. Dies gilt dann, wenn sie auf Verlangen erbracht worden sind.‘ Der Test war nötig, um festzustellen, ob bei der geplanten PA-Behandlung Antibiotika mit eingesetzt werden müssen. Vielleicht könnten Sie uns mitteilen, wie wir dagegen vorgehen sollten.“
Antwort: Bei Erstattungsschwierigkeiten mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder Beihilfestelle sind zunächst stets die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zu beachten: Einerseits besteht ein Behandlungsvertrag zwischen dem Zahnarzt und seinem Patienten. Andererseits gibt es ein Vertragsverhältnis zwischen dem Patienten und seiner PKV bzw. Beihilfestelle. Daraus geht hervor, dass der Vergütungsanspruch des Zahnarztes auf der Grundlage der GOZ bzw. dem für ihn geöffneten Teil der GOÄ beruht: Die Erstattung der Kosten richtet sich hingegen nach den speziellen Vorgaben des jeweiligen Versicherungsvertrags bzw. der Beihilfe-Richtlinien.
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