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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Privatliquidation: Sie fragen - wir antworten!

    | In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion wie gewohnt einige Leserfragen von allgemeinem Interesse. Diesmal werden die folgenden Fragen beantwortet: +++ Patient wünscht alle acht Wochen eine PZR - was tun? +++ Wie rechne ich das Auffüllen eines Teleskops und die totale Unterfütterung einer Teleskopprothese ab? +++ Erstattung antibakterieller Substanz verweigert - was tun? +++ Abrechnung der eingehenden Untersuchung bei Kleinkindern? +++ Langzeitprovisorium zerbrochen: Neuanfertigung abrechnen? +++ Einprobe mit REFU-Wachs: Wie rechne ich das ab? +++ Ist eine Unterschrift auf einem Schreibpad rechtsgültig? +++ Frenektomie mit Laser: Vereinbarung mit Patienten treffen? |

    Patient wünscht alle acht Wochen eine PZR - was tun?

    FRAGE: „Wir haben in unserer Praxis einen privat versicherten Patienten, der gerne alle acht Wochen zur PZR kommen möchte. Haben Sie eventuell Erfahrungen damit, ob dies von den Versicherungen toleriert wird? Sollte ich einen entsprechenden HKP erstellen und eine Bestätigung einholen?“

     

    ANTWORT: Es gibt keine zeitliche Beschränkung bei der Berechnung der GOZ-Nr. 1040. Erfahrungsgemäß enthalten die Versicherungsverträge jedoch Einschränkungen wie z. B. zweimal im Jahr. Darauf sollte man den Patienten in diesem Fall hinweisen. Eine schriftliche Vereinbarung ist im Hinblick auf zu erwartende Erstattungsprobleme empfehlenswert. Wie bei jeder anderen Behandlung entscheidet der Behandler, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder nicht. Ist diese gegeben, können Sie hier entsprechend begründen.