Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Privatliquidation: Sie fragen ‒ wir antworten!

    | In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion wie gewohnt interessante Fragen der Leser zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen. In diesem Beitrag geht es um folgende Themen: +++ Wie kann ich eine Rezessionsdeckung privat abrechnen? +++ Auskünfte an PKV angemessen berechnen: Wie gehe ich vor? +++ Abrechnung der photodynamischen Therapie? +++ Dentinadhäsiv befestigter mehrfach geschichteter Aufbau: Analogposition zusätzlich zur Inlayversorgung berechenbar? +++ Therapiewechsel: Können Teilleistungen berechnet werden? |

    Wie kann ich eine Rezessionsdeckung privat abrechnen?

    Frage: „Bei einer GKV-Patientin soll an Zahn 31 eine Gingivarezession mittels lateralem Verschiebelappen mit Deckung der Rezession mit Eigenmembran (PRF-Technik) durchgeführt werden ‒ mit einer Schnittführung von 33 bis 42. Welche Gebührennummern fallen an? Ist eine Analogberechnung möglich?“

     

    Antwort: Laut Behandlungs-Richtlinie (Abschnitt B. V. Systematische Behandlung von Parodontopathien) gehört die „Behandlung der Rezessionen, des Fehlens keratinisierter Gingiva und der verkürzten angewachsenen Schleimhaut“ nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Ist das Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens zur Rezessionsdeckung im direkten zeitlichen Zusammenhang mit einer systematischen Parodontitistherapie indiziert, so ist für diese Zähne die gesamte Behandlung privat zu vereinbaren.