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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Privatliquidation: Sie fragen - wir antworten!

    | In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion wie gewohnt Fragen von Lesern zur Abrechnung ihrer Leistungen. Falls auch Sie Fragen haben: Schreiben Sie uns ( overbeck@iww.de ). Wir antworten schnell! |

    Maryland-Brücke bei einem Kind: Festzuschuss?

    FRAGE: „Ein Kind bekommt eine Maryland-Brücke. 12 ist nicht angelegt. Es handelt sich komplett um eine Regelversorgung. Was bekommt sie an Festzuschuss? 0, 30 oder 100 Prozent? Und dreimal die 2.7?“ 

     

    ANTWORT: Maryland-Brücken sind dann eine Regelversorgung, wenn sie bei Kindern zwischen 14 und 20 Jahren angefertigt werden (ZE-Richtlinie 24). Das Gerüst muss dabei aus Metall sein, das Brückenglied vestibulär verblendet und die Brücke adhäsiv befestigt werden. Die zu überbrückende Spanne soll grundsätzlich nicht mehr als einen Zahn umfassen. Die Festzuschüsse sind 2.1 und dreimal 2.7. Der Bonus - ob 20 oder 30 Prozent - hängt von den regelmäßigen Zahnarztbesuchen ab.