· Fachbeitrag · Leserforum
Privatliquidation: Sie fragen - wir antworten!
| In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion wie gewohnt Fragen von Lesern zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen von allgemeinem Interesse. |
Beihilfe will Nickel-Titan-Wurzelkanal-Einmalinstrumente nicht erstatten - was tun?
FRAGE: „Leider bezieht sich die Beihilfe immer wieder auf Urteile zur GOZ 88 in Verbindung mit Nickel-Titan-Wurzelkanal-Einmalinstrumente als nicht berechenbar und daher nicht beihilfefähig (Bundesgerichtshof vom 27. Mai 2004, Az. III ZR 264/03). Diese sind aber explizit in der neuen GOZ 2012 als berechenbar aufgelistet. Bitte teilen Sie uns mit, wie man vorgehen kann, damit die Nickel-Titan-Wurzelkanal-Einmalinstrumente erstattet werden.“
ANTWORT: Abrechnungsgrundlage ist die gültige GOZ. In den Allgemeinen Bestimmungen zum Kapitel C (Kons. Leistungen) der GOZ steht: „Nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung sind gesondert berechnungsfähig“. Ggf. muss sich der Patient dagegen wehren.
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