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  • · Nachricht · Leserforum

    Sie fragen - wir antworten!

    | Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. Nachfolgend geben wir Ihnen Antworten auf Fragen zur Versorgung mit Wurzelstiftkappe, zur Laserfluoreszenzmessung und für die Anwendung eines Lasers zur Wundsterilisation. |

    Versorgung mit Wurzelstiftkappe

    Frage: „Eine vorhandene Primärkrone ist bis auf Gingiva-Niveau abgebrochen. Mein Chef möchte diesen Zahn mit einer Wurzelstiftkappe versorgen und in die vorhandene Prothese einarbeiten. Was kann ich dafür berechnen?“

     

    Antwort: Die Berechnung der Festzuschüsse regelt sich nach dem Befund. Bei einem Befund aus der Befundgruppe 4 ergeben sich die Festzuschüsse 4.8 und 6.2 oder 6.3. Die Versorgung stellt eine Regelversorgung dar und wird nach Bema-Nr. 90 und 100b berechnet. Bei einem Befund aus der Befundgruppe 3.1 oder 3.2 handelt es sich um eine gleichartige Versorgung, die nach den GOZ-Nrn. 5030, 5080 und 5260 berechnet werden muss. Der Patient erhält die Festzuschüsse 1.1 und gegebenenfalls 1.3, 1.4 oder 1.5, 6.2 oder 6.3.

    Laserfluoreszenzmessung

    Frage: „Was ist eine Laserfluoreszenzmessung und wie berechnet man diese?“

     

    Antwort: Diese Leistung ist nicht in der GOZ beschrieben und kann daher analog berechnet werden. Die Laserfluoreszenzmessung kann zum Beispiel mit dem KaVo-DIAGNOdent® vorgenommen werden. Hier wird zusätzlich zur Untersuchung Karies mit Hilfe einer Laserdiode diagnostiziert. Diese Laserdiode erzeugt gepulstes Licht und trifft mit einer definierten Wellenlänge auf veränderte Zahnsubstanzen. Daraufhin reagiert sie mit einem Signal.

    Laser zur Wundsterilisation

    Frage: „Wie berechne ich den Laser zur Wundsterilisation?“

     

    Antwort: Der Laser zur Wundsterilisation ist eine selbstständige Leistung - also kein Inhalt einer anderen Leistung - und kann analog berechnet werden. Wird der Laser beispielsweise anstatt eines Skalpells benutzt, ist der Laser Teil dieser Leistung und nicht analog berechenbar. Die Hauptleistung kann dann nur mit der Begründung „ Einsatz eines Lasers“ gesteigert werden.

     

    Quelle: ID 37126000