· Fachbeitrag · Parodontologie
Abrechnung des Bakterien-Hybridisierungstests: Was ist zu beachten?
| Immer wieder wird von PA-Lesern nach der Vorgehensweise bei der Abrechnung eines PA-Bakterien-Hybridisierungstests gefragt. |
Die Vorgehensweise bei Markerkeimanalysen
Parodontitis und Periimplantitis sind Infektionskrankheiten, die auf bestimmte Bakterienstämme zurückzuführen sind. Durch Markerkeimanalysen (Hybridisierung/Gensonden-Technik) werden die parodontopathogenen Spezies und daraus resultierende Bakterienkomplexe sowie die Konzentration identifiziert. Auf dem Markt werden verschiedene molekulargenetische Testsysteme zum Nachweis von zum Beispiel 4, 5 oder 11 parodontopathogenen Markerkeimen angeboten. Die Ergebnisse dieser Tests ermöglichen eine individualisierte Therapie sowie eine Recall-Empfehlung für die Patienten.
Die Test-Sets der Anbieter (Laboratorien) für diese Markerkeimbestimmung werden in der Regel kostenfrei geliefert. Die Versendung ist ebenfalls kostenfrei. Sie bestehen aus sterilen Papierspitzen und farbcodierten Transportröhrchen. Möglich sind sogenannte Poolproben, bei denen das Vorhandensein parodontopathogener Keime bestimmt wird. Mit bis zu 5 Papierspitzen werden subgingivale Plaqueproben aus unterschiedlichen Zahnfleischtaschen entnommen und in einem Transportröhrchen gepoolt. Entsprechend dem zahnärztlichen Laborauftrag wird der Basistest (5 Markerkeime) bzw. der große Bakterientest (zum Bespiel 11 Markerkeime) im Labor durchgeführt. Einzelstellentests, bei denen an bestimmten Zahnfleischtaschen die Keime bestimmt werden, sind ebenfalls möglich.
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