20.12.2018 · Fachbeitrag · Wundversorgung
„Verbandplatte“ aus Optosil hergestellt – wie rechne ich das ab?
| Frage: „Ein Kassenpatient nimmt blutverdünnende Mittel. Vor der Extraktion hat er sie ordnungsgemäß unter hausärztlicher Kontrolle abgesetzt. Einen Tag nach der Entfernung haben wir eine Nachblutung nach Nbl1 mit Naht behandelt und eine ‚Verbandplatte‘ aus Optosil hergestellt. Nach Recherchen in alten IWW-Unterlagen rechne ich die Platte nach der Ä2700 und für das Entfernen die Ä2702 über die Krankenkasse ab. Ist das richtig? Können auch zusätzlich die Materialkosten abgerechnet werden?6“ |
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