· Leserforum · Zahnersatz
Kugelankerzahnersatz: Wie wird das abgerechnet?
| FRAGE : „Ich habe eine Frage zum Kugelankerzahnersatz. Nach Richtlinie 36b fallen Abdrücke und Prothese in das BEMA-Honorar. Aber für die Privatleistung sind auch zwischenzeitliche Schraubungen nötig. Dabei fallen die Nr. 9050 GOZ und bei der Fertigstellung die Nrn. 5080 und 5030 GOZ an. Darf ich diese Positionen berechnen oder gibt es eine Alternative?“ |
Antwort: Bei einem atrophierten zahnlosen Kiefer gehören die Suprakonstruktionen zur Regelversorgung. Der Anspruch bei dieser Regelversorgung ist hier auf die Versorgung mit einer Total- bzw. Cover-Denture-Prothese als vertragszahnärztliche Leistungen begrenzt. Als Abrechnungspositionen sind dabei die Nrn. 97ai, 97bi, 98bi, 98ci, 98di und 98ei BEMA möglich. Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten (Implantate, Implantataufbauten und implantatbedingte Verbindungselemente) gehören nicht zur Regelversorgung bei Suprakonstruktionen.
Für die Mesostruktur ‒ in Ihrem Fall Kugelkopfanker als konfektionierte Halteelemente für den implantatverankerten herausnehmbaren Zahnersatz ‒ können nach GOZ auf dem HKP Teil 2 folgende Ziffern infrage kommen:
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