· Fachbeitrag · Kostenerstattung
Erstattungsprobleme bei der Abrechnung einer adhäsiven Aufbaufüllung: Musterschreiben
von Christine Baumeister-Henning, Haltern am See
| Dieser Beitrag enthält ein Musterschreiben, mit dem die Praxis auf Erstattungsprobleme der Patienten bei der Abrechnung einer adhäsiven Aufbaufüllung reagieren kann. |
Der Hintergrund
In der restaurativen Zahnheilkunde sind Zahnärzte oft mit sehr ausgedehnten Defekten konfrontiert. Sie müssen zum einen mit einem adhäsiven Material dicht verschlossen werden und zum anderen den schon geschwächten Zahn vor Frakturen schützen. Gestattet die Form der noch vorhandenen Zahnhartsubstanz keine mechanische Verankerung des Aufbaumaterials oder würde eine großvolumige, einzeitige Applikation von Aufbaumaterial bedingt durch Polymerisationsschrumpfung zu Randspalten führen, wird ein mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik mit Lichthärtung erforderlich.
Mehrfach geschichtete Aufbaufüllungen oder Stumpfaufbauten aus Kompositmaterial mit adhäsiver Befestigung entsprechen fachlich nicht dem Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 2180 - und zwar auch nicht bei zusätzlicher Berechnung der GOZ-Nr. 2197. Diese Behandlungsmaßnahme ist im Gebührenverzeichnis der GOZ nicht enthalten, daher erfolgt die Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ.
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