02.12.2014 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Musterschreiben zur Abrechnung der GOZ-Nr. 6090
| Fast regelmäßig wird die GOZ-Nr. 6090 (Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase, einschließlich Retention, je Kiefer) nicht erstattet. Die Kostenerstatter berufen sich oft fälschlicherweise auf drei Argumente: 1. Die GOZ-Nr. 6090 kann erst ab 18 Jahren abgerechnet werden. 2. Die GOZ-Nr. 6090 kann nur insgesamt einmal pro Kiefer abgerechnet werden. 3. Die GOZ-Nr. 6090 ist nicht neben den GOZ-Nrn. 6060 bis 6080 abrechenbar. Kein Argument trifft zu. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig