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  • · Abrechnungsoptimierung

    Die Abrechnung von Veneers ‒ ein Praxisfall

    Bild: ©madeinitaly4k - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Veneer bedeutet übersetzt so viel wie Verblendung oder Verschalung. Bei Veneers handelt es sich also um Verblendschalen, die mittels Adhäsivtechnik auf den Zahn aufgebracht werden. Wobei Veneers aus Keramik laut Studien insgesamt haltbarer als vergleichbare Kompositveneers sind, die dennoch auch als langlebig gelten. Der Praxisfall erklärt die Abrechnung von Veneers. |

    Der Praxisfall

    Bei dem Patienten sollen im Oberkiefer die beiden Frontzähne mittels Veneers im Non-Prep-Verfahren versorgt werden. Zur besseren Planung der Gestaltung der Versorgung sind vorher ein Wax-Up und ein in der Praxis direkt hergestelltes Mock-up notwendig.

     

    • Behandlungsablauf
    Datum
    Zahn
    Leistung
    GOZ

    01.07.

    Eingehende Untersuchung

    0010

    Aufklärung und Beratung Versorgungsmöglichkeit der Schneidezähne mittels Veneers

    Ä1

    OK/UK

    Abformung für Planungsmodelle

    0060 + Mat.

    02.07.

    Aufstellen eines Heil- und Kostenplans ohne funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen, Auswertung Planungsmodelle

    0030

    06.07.

    Besprechung der Kostenaufstellung und alternativen Versorgungsmöglichkeiten, Dauer 25 Min.

    Ä3

    01.08.

    OK

    Abformung mit individualisiertem Löffel aufgrund des hohen Gaumens

    5170 + Mat.

    OK/UK

    Bissnahme

    Mat.

    OK

    Anfertigung Wax-up im zahntechnischen Labor

    § 9 GOZ

    11, 21

    Mock-ups im direkten Verfahren (intraoral)

    2x § 6 Abs. 1 GOZ

    05.08.

    11, 21

    Infiltrationsanästhesie (eine Karpule), vest. und palat. Injektion

    4 x 0090 + Mat

    13‒23

    Anlegen von Spanngummis

    2040

    11, 21

    Eingliederung der Non-Prep-Veneers

    2 x 2220

    11, 21

    Adhäsive Befestigung

    2 x 2197

    15.08.

    Nachkontrolle