· Fachbeitrag · Chirurgie
Behandlung nach Frontzahntrauma: Vollständige Abrechnung der erbrachten Leistungen
| Verletzungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich haben vielfältige Ursachen. Sie können zum Beispiel durch Sturz, Schlag oder Sportunfälle entstehen. Bei der Abrechnung ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Unfall im privaten Bereich, in der Schule, im Kindergarten oder um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall handelt. In diesem Beitrag wird die Abrechnung einer Behandlung nach einem Frontzahntrauma vorgestellt. |
Die Vorgehensweise
Bei GKV-Patienten wird ein Heil- und Kostenplan „Behandlungsplan zur Kostenübernahme bei Verletzungen des Gesichtsschädels“ (KBR-Formuar) an die Krankenversicherung gesandt. Mit der Behandlung kann selbstverständlich sofort begonnen werden. Die Abrechnung erfolgt über ein gesondertes Abrechnungsformular bzw. elektronische Datenlieferung.
Privatpatienten werden die erbrachten Leistungen direkt in Rechnung gestellt. Handelt es sich um einen Arbeits-, Schul-, oder Wegeunfall, so erhält die gesetzliche Unfallversicherung einen Unfallbericht. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der gesetzlichen Unfallversicherung (UV). Hierbei ist der Versicherungsstatus des Patienten nicht ausschlaggebend. So erhalten zum Beispiel Pflichtversicherte, aber auch Schüler, Kinder im Kindergarten oder Studenten, die bei ihren Eltern privat mitversichert sind, Leistungen aus der UV.
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