Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Fallbeispiel

    Extraktion mit Socket Preservation, Socket-Seal und Membrantechnik

    | Unser aktuelles Fallbeispiel thematisiert, wie die Entfernung des tief frakturierten Zahnes 15 mit präimplantologischem Knochenaufbau (Socket Preservation) berechnet werden kann. Das speicheldichte Verschließen derExtraktionsalveole wird hier mit einem Schleimhauttransplantat (Socket Seal) durchgeführt. Untersuchung, Diagnostik und Vorbehandlungen wurden in den vorausgegangenen Sitzungen bereits durchgeführt, sodass sich der Beitrag aus abrechnungstechnischer Sicht ausschließlich mit dem Eingriff befasst. |

     

    Zahn
    Leistung
    Anzahl
    GOZ-Nr.

    14,16,17

    Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge

    3

    4060

    15

    Oberflächenanästhesie

    1

    0080

    15

    Infiltrationsanästhesie

    2

    0090

    Anästhesiemittel

    § 4 Abs. 3

    15

    Entfernung eines tief zerstörten Zahnes

    1

    3020

    OP-Zuschlag

    1

    0500

    OP-Mikroskop Zuschlag

    1

    0110

    Socket Preservation unter Verwendung von Knochenersatzmaterial

    1

    4110

    Materialkosten Knochenersatzmaterial

    § 4 Abs. 3

    Einbringen einer Membran

    1

    4138

    Materialkosten Membran

    § 4 Abs. 3

    Regio 18

    Oberflächenanästhesie (Entnahmegebiet)

    1

    0080

    Regio 18

    Infiltrationsanästhesie (Entnahmegebiet)

    fakultativ

    0090

    Materialkosten Anästhesiemittel

    § 4 Abs. 3

    Gewinnung und Transplantation eines Schleimhauttransplantats (Socket Seal)

    Fixierung mit Matratzen- und Einzelknopfnähten

    1

    4130

    Atraumatisches Nahtmaterial

    § 4 Abs. 3

    Allgemeine Erläuterungen zur Liquidation

    GOZ-Nr. 4060

    Die Kontrolle und Nachreinigung nach der Entfernung harter und weicher Zahnbeläge (GOZ-Nrn. 4050/4055) oder nach der professionellen Zahnreinigung (GOZ-Nr. 1040) ist in einer separaten Sitzung je Zahn, Brückenglied oder Implantat berechenbar. Eine zeitliche Einschränkung wie die 30-Tage-Frist bei den GOZ-Nrn. 4050/4055 gibt es hier nicht.