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  • · Konservierende leistungen

    Welche Chairside-Leistungen können zusätzlich zu einer Kronenversorgung berechnet werden?

    Bild: ©HNFOTO - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Zahntechnische Leistungen, die direkt am Behandlungsstuhl (chairside) erbracht werden, gehören zu den häufig vergessenen Leistungen (gleichnamige PA-Sonderausgabe unter Abruf-Nr. 45491959) . Dadurch, dass sie bei der Abrechnung unbeachtet bleiben, geht der Praxis unnötig Honorar verloren. Wie Sie Chairside-Leistungen korrekt abrechnen und somit Honorarverluste vermeiden, zeigt dieser Beitrag anhand eines Praxisfalls. |

    Abrechnung von Chairside-Leistungen

    Laut § 9 GOZ dürfen Sie als Zahnarzt zahntechnische Leistungen berechnen, wenn diese nicht schon im Leistungsumfang der zugehörigen GOZ-Ziffer enthalten sind. Im Zusammenhang mit GOZ-Positionen erbrachte zahntechnische Leistungen werden z. B. nach der BEB  '97 berechnet. Anders als die GOZ ist diese kein Gebührenverzeichnis: Die Ziffern können frei gewählt bzw. bei Bedarf selbst angelegt werden. Weder der Leistungskatalog noch die Gebühren sind vorgeschrieben. Die Zahnarztpraxis kalkuliert diese auf der Basis ihrer individuellen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen (vgl. PA 03/2021, Seite 12 und PA 08/2018, Seite 4). Die im Folgenden mit XXXX markierten Leistungen sind nicht in der BEB ‘97 hinterlegt und können selbst angelegt werden.

     

    • Beispiele für Chairside-Leistungen
    • XXXX Umarbeiten eines konfektionierten Löffels
    • XXXX Individualisieren eines konfektionierten Glasfaserstifts, je Glasfaserstift
    • 5401 Anätzen eines Glasfaserstifts
    • 5306 Konditionieren von Keramik oder gegossenem Glas, je Werkstück

     

    • Chairside-Leistungen bei der Herstellung provisorischer Versorgungen:
      • XXXX zusätzliche Hochglanzpolitur
      • XXXX individuelles Charakterisieren
      • XXXX Lackierung und Aushärtung
      • 1404 Formteil
      • XXXX Umarbeiten einer definitiven Krone oder eines Brückenglieds zum Provisorium
      • XXXX CAM-gestützte provisorische Krone

     

    • Zahnfarbbestimmung:
      • 0723 einfache Zahnfarbbestimmung
      • 0724 individuelle Zahnfarbbestimmung
      • XXXX digitale Zahnfarbbestimmung

     

    • Merke | U. U. können die Nrn. 0723 und 0724 kombiniert werden (Beispiel: einfache Zahnfarbbestimmung für das Provisorium, individuelle Zahnfarbbestimmung für die Zirkonkrone)

     

    • 0732 Desinfektion von Abformungen, „Bissnahmen“, Registraten, zahntechnischen Werkstücken
    • XXXX Entfernung eines Frakturstücks aus herausgefallener Krone