· Fachbeitrag · Praxisfall
Die Anwendung eines Lasers in der PAR-Therapie mit Behandlung nach der S3-Richtlinie
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Durch die Anwendung eines Lasers in der PAR-Therapie kann eine Keimreduktion von 99 Prozent erreicht werden. Es gibt in der PAR-Therapie einige Einsatzgebiete, bei denen die Anwendung des Lasers sinnvoll ist, damit verbunden natürlich auch verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten. Der vorliegende Praxisfall umfasst mehrere verschiedene Laseranwendungen und erläutert, wie sie abgerechnet werden. |
Allgemeine Abrechnungsbestimmungen Laser
Auch in der PAR-Therapie wird der Lasereinsatz nach einer der folgenden drei Arten abgerechnet (nicht optional):
- Laser neben zuschlagsberechtigter Leistung (Zuschlag Nr. 0120 GOZ)
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