· Fachbeitrag · Praxisfall
Die vollständige Abrechnung einer Parodontalbehandlung inklusive Vor- und Nachsorge
von Sandra Gade, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement, www.sandra-gade.de
| Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der vollständigen Abrechnung einer PA-Therapie. Der Patient ist vollbezahnt (28 Zähne). Die Behandlung erfolgt nach der Vorbehandlung zunächst in der geschlossenen PA-Therapie und anschließend wird für einzelne Zähne das offene Vorgehen erforderlich. |
Auf Kombinationsmöglichkeiten achten, um Honorareinbußen zu vermeiden!
Es kommt in der Praxis häufig vor, dass vor allem bei der PA-Therapie die GOZ nicht vollständig ausgeschöpft wird, da sich die Abrechnungsregeln des BEMA in vielen Positionen stark unterscheiden. In der GOZ gibt es viele Einzelpositionen, die im BEMA als „Komplexleistung“ zusammengefasst sind, bzw. Positionen, die nur einmal je Sitzung berechnungsfähig sind. Es muss gut auf Kombinationsmöglichkeiten geachtet werden, um Honorareinbußen zu vermeiden! Wichtig ist auch, die Leistungsbeschreibungen und Inhalte der Einzelleistungen zu kennen, um Falschabrechnungen zu vermeiden. Die Kombinationsmöglichkeiten unterscheiden sich im geschlossenen und offenen Vorgehen stark.
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Datum | Behandlung | Gebiet | GOZ | Anzahl | Besonderheiten |
01.03.2016 | Halbjährliche Kontrolluntersuchung mit Beratung und Gingival-/Parodontalindex | 0010Ä1 | 1 1 | Werden die Nrn. 1000 und 0001/Ä1 in derselben Sitzung durch verschiedene Behandler erbracht, so empfiehlt es sich, dies auf der Rechnung zu begründen, um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen. | |
Anlässlich dieser Untersuchung werden beim PSI erhöhte Werte festgestellt. | 4005 | 1 | |||
Der MH-Status wird durch ZMP erhoben. Die MH ist nicht zufriedenstellend. MH-Motivation und Pflegehinweise | 1000 | 1 | |||
PZR aller Zähne, inklusive Fluoridierung und Mundspülung mit Chlorhexidin Es wird ein Folgetermin zur MH-Kontrolle und zum PA-Status vereinbart. | 1040 | 28 | Neben der Nr. 1040 darf für die Fluoridierung keine zusätzliche Nr. 1020 abgerechnet werden. | ||
15.03.2016 | Kontrolle des MH-Übungserfolgs durch ZMP, Nachreinigung aller Zähne | 1010 | 1 | ||
OK, UK | 4060 | 28 | Nach der Nr. 1040 darf bei einer Nachreinigung „nur“ die Nr. 4060 abgerechnet werden. | ||
Anschließend Fluoridierung und Ausmessen der Taschentiefen | OK, UK | 10204000 | 1 1 | Die Nr. 1020 ist jetzt berechnungsfähig. | |
15.03.2016 | Subging. med. antibakterielle Lokalapplikation aller Zähne mit einem Lokalantibiotikum | OK, UK | 4025 | 28 | Materialkosten sind nach § 4.3 GOZ berechenbar |
Besprechung der Diagnosen durch den Arzt | - | - | - | Ä1 nicht möglich, da es der gleiche Krankheitsfall ist | |
Entfernung von Reizfaktoren an überhängenden Kronenrändern | 15, 26, 36, 47 | 4030 | 4 | Nr. 4030 ist je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich abrechenbar | |
Das Gebiss wird eingeschliffen, um Vorkontakte zu beseitigen. | OK, UK | 4040 | 1 | Nr. 4040 1x je Sitzung zusätzlich möglich | |
Vorhandene Restaurationen werden kontrolliert und poliert. | 14, 21-23 | 2130 | 4 | Nrn. 2130 und 4030 sind nebeneinander berechnungsfähig. | |
Der Patient wünscht einen Kostenvoranschlag für die PA-chirurgische Therapie. Der Folgetermin für die PA-Behandlung wird vereinbart. | - | 0030 | 1 |
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05.04.2016 | Beratung und symtombezogene Untersuchung | Ä1 Ä5 | Nrn. Ä1, Ä5 alle 30 Tage bei gleichem Krankheitsfall möglich | ||
Betäubung aller Zähne. Im UK wird neben der Leitungsanästhesie an 43 und 33 eine Infiltrationsanästhesie zur Ausschaltung der Anastomosen erforderlich. | 17-27 47, 37 43, 33 | 0090 0100 0090 | 14 2 2 | Zusätzl. Materialkosten für Anästhesie (§ 4 Abs. 3 GOZ). Nebeneinanderberechnung der Nrn. 0090, 0100 in der Rechnung begründen. Nr. 0090 ist je Zahn möglich. | |
Taschenspülung mit Chlorhexidin an allen Zähnen | OK, UK | 1 | 4020 | ||
Entfernung von weichen Zahnbelägen | 17-47 17-47 | 4050 4055 | 18 10 | Die 30-Tage-Frist muss bei der Nr. 4050/4055 beachtet werden. | |
Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung | 17-47 17-47 | 40704075 | 18 10 | ||
Gingivektomie, Gingivoplastik | 17-47 | 4080 | 28 | ||
Zusätzliche Anwendung eines Lasers | 0120 | Der Laserzuschlag ist sehr gering bewertet. Der Mehraufwand kann nur über den Steigerungssatz bei den Nrn. 4050 bis 4080 geltend gemacht werden. | |||
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation aller Zähne. Folgetermine für die Nachbehandlungen werden vereinbart. | 17-47 | 4025 | 28 | Materialkosten! | |
06.04.2016 | Kontrolle/Nachbehandlung | 17-47 | 4150 | 28 | Nr. 4150 je Zahn abrechnungsfähig |
07.04.2016 | Kontrolle/Nachbehandlung | 17-47 | 4150 | 28 | |
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation Es wird ein Folgetermin für die Heilungskontrolle vereinbart. | 44-47 | 4025 | 4 | Nr. 4025 neben Nr. 4150 abrechnungfähig. Material ggf. nochmal berechnen. | |
06.05.2016 | Beratung und symptombezogene Untersuchung an 44-47. Das geschlossene Vorgehen hat an diesen Zähnen nicht ausgereicht, es wird eine offene PA-Therapie durchgeführt. | Ä1 Ä5 | |||
Taschenspülung mit Chlorhexidin an allen Zähnen | OK, UK | 4020 | 1 | ||
Leitungsanästhesie | 44-47 | 0100 | 1 | Zusätzlich Materialkosten (§ 4 Abs. 3 GOZ) | |
Zahnsteinentfernung an allen Zähnen | 37-43 17-27 | 4050 4055 | 16 8 | Nicht an 44-47 möglich! Neben Nrn. 4090, 4100 sind Leistungen nach den Nrn. 4050 bis 4080 nicht in einer Sitzung berechnungsfähig! | |
Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung; Gingivektomie, Gingivoplastik | 44-47 | - | |||
Lappenoperation, offene Kürettage und Osteoplastik mit Laser. Der vorhandene Schleimhautlappen wird nach apikal verlagert und mit atraumatischem Nahtmaterial vernäht. | 44-47 | 4100 | 4 | Je Seitenzahn. Bei Frontzähnen Nr. 4090. | |
44-47 | 4120 | 1 | Die GOZ-Nr. 4120 ist nur 1 x je Kieferhälfte abrechnungsfähig. Materialkosten für Nahtmaterial nach § 4 Abs. 3 GOZ | ||
0120 0500 | Laser + OP-Zuschlag | ||||
07.05.2016 | Kontrolle/Nachbehandlung | 44-47 | 4150 | 4 |
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