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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Die vollständige Abrechnung einer Parodontalbehandlung inklusive Vor- und Nachsorge

    von Sandra Gade, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement, www.sandra-gade.de

    | Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der vollständigen Abrechnung einer PA-Therapie. Der Patient ist vollbezahnt (28 Zähne). Die Behandlung erfolgt nach der Vorbehandlung zunächst in der geschlossenen PA-Therapie und anschließend wird für einzelne Zähne das offene Vorgehen erforderlich. |

    Auf Kombinationsmöglichkeiten achten, um Honorareinbußen zu vermeiden!

    Es kommt in der Praxis häufig vor, dass vor allem bei der PA-Therapie die GOZ nicht vollständig ausgeschöpft wird, da sich die Abrechnungsregeln des BEMA in vielen Positionen stark unterscheiden. In der GOZ gibt es viele Einzelpositionen, die im BEMA als „Komplexleistung“ zusammengefasst sind, bzw. Positionen, die nur einmal je Sitzung berechnungsfähig sind. Es muss gut auf Kombinationsmöglichkeiten geachtet werden, um Honorareinbußen zu vermeiden! Wichtig ist auch, die Leistungsbeschreibungen und Inhalte der Einzelleistungen zu kennen, um Falschabrechnungen zu vermeiden. Die Kombinationsmöglichkeiten unterscheiden sich im geschlossenen und offenen Vorgehen stark.

     

    • Der Behandlungsfall
    Datum
    Behandlung
    Gebiet
    GOZ
    Anzahl
    Besonderheiten

    01.03.2016

    Halbjährliche Kontrolluntersuchung mit Beratung und Gingival-/Parodontalindex

    0010Ä1

    1

    1

    Werden die Nrn. 1000 und 0001/Ä1 in derselben Sitzung durch verschiedene Behandler erbracht, so empfiehlt es sich, dies auf der Rechnung zu begründen, um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen.

    Anlässlich dieser Untersuchung werden beim PSI erhöhte Werte festgestellt.

    4005

    1

    Der MH-Status wird durch ZMP erhoben. Die MH ist nicht zufriedenstellend. MH-Motivation und Pflegehinweise

    1000

    1

    PZR aller Zähne, inklusive Fluoridierung und Mundspülung mit Chlorhexidin

    Es wird ein Folgetermin zur MH-Kontrolle und zum PA-Status vereinbart.

    1040

    28

    Neben der Nr. 1040 darf für die Fluoridierung keine zusätzliche Nr. 1020 abgerechnet werden.

    15.03.2016

    Kontrolle des MH-Übungserfolgs durch ZMP, Nachreinigung aller Zähne

    1010

    1

    OK, UK

    4060

    28

    Nach der Nr. 1040 darf bei einer Nachreinigung „nur“ die Nr. 4060 abgerechnet werden.

    Anschließend Fluoridierung und

    Ausmessen der Taschentiefen

    OK, UK

    10204000

    1

    1

    Die Nr. 1020 ist jetzt berechnungsfähig.

    15.03.2016

    Subging. med. antibakterielle Lokalapplikation aller Zähne mit einem Lokalantibiotikum

    OK, UK

    4025

    28

    Materialkosten sind nach § 4.3 GOZ berechenbar

    Besprechung der Diagnosen durch den Arzt

    -

    -

    -

    Ä1 nicht möglich, da es der gleiche Krankheitsfall ist

    Entfernung von Reizfaktoren an überhängenden Kronenrändern

    15, 26, 36, 47

    4030

    4

    Nr. 4030 ist je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich abrechenbar

    Das Gebiss wird eingeschliffen, um Vorkontakte zu beseitigen.

    OK, UK

    4040

    1

    Nr. 4040 1x je Sitzung zusätzlich möglich

    Vorhandene Restaurationen werden kontrolliert und poliert.

    14, 21-23

    2130

    4

    Nrn. 2130 und 4030 sind nebeneinander berechnungsfähig.

    Der Patient wünscht einen Kostenvoranschlag für die PA-chirurgische Therapie.

    Der Folgetermin für die PA-Behandlung wird vereinbart.

    -

    0030

    1

    05.04.2016

    Beratung und symtombezogene Untersuchung

    Ä1

    Ä5

    Nrn. Ä1, Ä5 alle 30 Tage bei gleichem Krankheitsfall möglich

    Betäubung aller Zähne. Im UK wird neben der Leitungsanästhesie an 43 und 33 eine Infiltrationsanästhesie zur Ausschaltung der Anastomosen erforderlich.

    17-27

    47, 37

    43, 33

    0090

    0100

    0090

    14

    2

    2

    Zusätzl. Materialkosten für Anästhesie (§ 4 Abs. 3 GOZ). Nebeneinanderberechnung der Nrn. 0090, 0100 in der Rechnung begründen. Nr. 0090 ist je Zahn möglich.

    Taschenspülung mit Chlorhexidin an allen Zähnen

    OK, UK

    1

    4020

    Entfernung von weichen Zahnbelägen

    17-47

    17-47

    4050

    4055

    18

    10

    Die 30-Tage-Frist muss bei der Nr. 4050/4055 beachtet werden.

    Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung

    17-47

    17-47

    40704075

    18

    10

    Gingivektomie, Gingivoplastik

    17-47

    4080

    28

    Zusätzliche Anwendung eines Lasers

    0120

    Der Laserzuschlag ist sehr gering bewertet. Der Mehraufwand kann nur über den Steigerungssatz bei den Nrn. 4050 bis 4080 geltend gemacht werden.

    Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation aller Zähne. Folgetermine für die Nachbehandlungen werden vereinbart.

    17-47

    4025

    28

    Materialkosten!

    06.04.2016

    Kontrolle/Nachbehandlung

    17-47

    4150

    28

    Nr. 4150 je Zahn abrechnungsfähig

    07.04.2016

    Kontrolle/Nachbehandlung

    17-47

    4150

    28

    Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation

    Es wird ein Folgetermin für die Heilungskontrolle vereinbart.

    44-47

    4025

    4

    Nr. 4025 neben Nr. 4150 abrechnungfähig. Material ggf. nochmal berechnen.

    06.05.2016

    Beratung und symptombezogene Untersuchung an 44-47. Das geschlossene Vorgehen hat an diesen Zähnen nicht ausgereicht, es wird eine offene PA-Therapie durchgeführt.

    Ä1

    Ä5

    Taschenspülung mit Chlorhexidin an allen Zähnen

    OK, UK

    4020

    1

    Leitungsanästhesie

    44-47

    0100

    1

    Zusätzlich Materialkosten (§ 4 Abs. 3 GOZ)

    Zahnsteinentfernung an allen Zähnen

    37-43

    17-27

    4050

    4055

    16

    8

    Nicht an 44-47 möglich! Neben Nrn. 4090, 4100 sind Leistungen nach den Nrn. 4050 bis 4080 nicht in einer Sitzung berechnungsfähig!

    Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung; Gingivektomie, Gingivoplastik

    44-47

    -

    Lappenoperation, offene Kürettage und Osteoplastik mit Laser. Der vorhandene Schleimhautlappen wird nach apikal verlagert und mit atraumatischem Nahtmaterial vernäht.

    44-47

    4100

    4

    Je Seitenzahn. Bei Frontzähnen Nr. 4090.

    44-47

    4120

    1

    Die GOZ-Nr. 4120 ist nur 1 x je Kieferhälfte abrechnungsfähig.

    Materialkosten für Nahtmaterial nach § 4 Abs. 3 GOZ

    0120

    0500

    Laser + OP-Zuschlag

    07.05.2016

    Kontrolle/Nachbehandlung

    44-47

    4150

    4