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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Die vollständige Abrechnung vollkeramischer Rekonstruktionen im Frontzahnbereich

    von Erika Reitz-Scheunemann, www.Training-mit-Biss.de 

    | Der folgende Praxisfall befasst sich mit der Berechnung eines zahnmedizinisch notwendigen Veneers an Zahn 11 und einer vollkeramischen Krone an Zahn 21 bei einer 29-jährigen Patientin. |

     

    • Untersuchung, Beratung, Heil- und Kostenplan, Vergütungsvereinbarung
    Datum
    Zahn/Gebiet
    GOZ/GOÄ
    Leistungsbeschreibung
    Anzahl

    Erste Sitzung

    OK + UK

    0010

    Eingehende Untersuchung

    1

    OK + UK

    4005

    Erhebung eines Gingivalindex

    1

    OK + UK

    0070

    Vitalitätsprüfung

    1

    OK + UK

    5004

    Orthopanthomogramm (OPG)

    1

    11, 21

    5000

    Röntgenaufnahme

    1

    17-27

    37-47

    1040

    Professionelle Zahnreinigung (PZR)

    28

    Ä1

    Beratung

    1

    OK + UK

    5170

    Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel

    2

    OK + UK

    0060

    Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle zur Diagnose/Planung

    1

    13-23

    43-33

    § 6 (1)

    Intraorale digitale Fotografie zur Diagnostik

    3

    Planung

    0030

    Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und Auswertung von Modellen

    1

    Zweite Sitzung

    Ä3

    Beratung und ausführliche Therapiebesprechung mit Alternativen

    1

    Vergütungsvereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 besprochen

     

    Bei der eingehenden extra- und intraoralen Untersuchung (Nr. 0010) handelt es sich um einen orientierenden diagnostischen Überblick im Sinne eines Screenings zur Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit. Sie enthält die Feststellung von Karies, ob pathologische Parodontalbefunde vorliegen, ob eine prothetische Versorgung notwendig ist, Kiefergelenkbefunde und andere Befunde bestehen (BZÄK). Die Dokumentation des Befundes ist Bestandteil der Leistung. Aus diesem Screening kann sich die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen wie Nr. 8000 (Funktionsstatus) oder Nr. 4000 (Parodontalstatus) ergeben. Diese Leistungen sind neben der Nr. 0010 berechnungsfähig.