· Fachbeitrag · Praxisfall
Honorarverluste bei chirurgischen Leistungen mit vollständiger Dokumentation vermeiden
von Daniela Kohler, Rottenburg am Neckar, www.za-ds.de
| Die Abrechnung kleinerer chirurgischer Eingriffe verursacht oft Honorarverluste aufgrund unzureichender Dokumentation. Jeder chirurgische Eingriff kann unterschiedlichste Nebenleistungen auslösen. Im Rahmen von Extraktionen und Osteotomien sollte immer die Frage nach der Schwierigkeit und den besonderen Umständen dokumentiert werden. Zum einen erhält die Abrechnungskraft somit passende Begründungen für Steigerungsfaktoren, und zum anderen wird eine eventuell höhere Leistung ausgelöst. |
Extraktionen
Die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahns (GOZ-Nr. 3010) kann durch eine einfache Zangenextraktion erfolgen. Stellt sich jedoch heraus, dass der Zahn tief zerstört (GOZ-Nr. 3020) war, erhalten Sie für Ihre erbrachte Leistung 43,20 Euro mehr Honorar, da unter anderem der OP-Zuschlag mit abgerechnet werden kann. Dazu ein Beispiel mit der Gegenüberstellung der Honorarberechnung eines mehrwurzeligen Zahns und eines tief zerstörten Zahns.
Zahn | Geb.-Nr. | Anzahl | Leistung | Honorar |
26 | 0090 | 1 | Infiltrationsanästhesie | 7,76 Euro (2,3-fach) |
26 | 3010 | 1 | Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes | 14,23 Euro (2,3-fach |
Gesamthonorar ohne Materialkosten | 21,99 Euro |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig