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  • · Praxisfall

    Strahlenschutzschiene in der ambulanten Behandlung ‒ So rechnen Sie ab!

    Bild: gemeinfrei

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Eine Strahlenschutzschiene dient der Vermeidung von Streustrahlenschäden in der Strahlentherapie bei Tumorpatienten. Durch eine Strahlenschutzschiene (auch Schleimhautretraktor bzw. Weichgewebsretraktor genannt) wird die Mundschleimhaut geschont und Streustrahlen, ausgelöst durch festsitzende metallische Restaurationen, werden minimiert. Lesen Sie im Folgenden, was Sie bei der Abrechnung beachten müssen. |

    Der Praxisfall

    Ein 62-Jähriger privatversicherter Patient stellt sich in der Praxis vor. Er soll eine Strahlentherapie im Kopf- und Halsbereich bekommen und nach Rücksprache mit den Fachärzten eine Strahlenschutzschiene im Unterkiefer erhalten. Nach eingehender Anamnese und Diagnostik wird dem Patienten diese angefertigt. Der Patient ist mit metallischen Restaurationen im Unterkiefer versorgt.

     

    • Behandlungsablauf
    Datum
    Zahn
    Leistung
    GOZ/GOÄ

    19.04.

    Eingehende Untersuchung

    0010

    Beratung über Strahlenschutzschiene

    Ä1

    OK/UK

    Parodontalstatus aufgestellt

    4000

    OK/UK

    PSI erhoben

    4005

    Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer 28 Min.

    1000

    OK/UK

    Abformung für Situationsmodelle und zur diagnostischen Auswertung und Planung

    0060 + Mat.

    Konsiliarische Erörterung mit Facharzt (Strahlentherapeut)

    Ä60

    20.04.

    HKP für Weichgewebsretraktor zur Reduzierung ionisierender und Streustrahlung und/oder Vermeidung einer Dosiserhöhung und Fluoridierungsschiene erstellt

    0030

    25.04.

    UK

    Abformung mit individuellem Löffel aufgrund tiefansetzender Bänder

    5170 + Mat.

    OK/UK

    Einfache Bissnahme

    Mat.

    28.04.

    UK

    Eingliederung und Anpassung des Weichgewebsretraktors

    § 6 Abs. 1 GOZ

    OK/UK

    Zahnärztliche Leistung im Zusammenhang mit der Herstellung und Eingliederung des Medikamententrägers (Nr. 1030 GOZ)

    § 6 Abs. 1 GOZ

    OK/UK

    Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger, je Kiefer

    2 x 1030