· Fachbeitrag · Praxisfall
Volumenerhalt nach Extraktion eines Zahnes ‒ So rechnen Sie ab!
von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| In den vergangenen 25 Jahren hat sich die Therapie zur Knochen- und Geweberegeneration sehr weiterentwickelt, sei es mit autologen, also körpereigenen Knochen, oder mit Knochenersatzmaterial. Im folgenden Praxisfall betrachten wir die Therapie zum Volumenerhalt nach einer Extraktion eines Frontzahns und erklären, wie abzurechnen ist. |
Der Praxisfall
Ein 35-jähriger PKV-Versicherter hat sich bei einem Skiunfall den Frontzahn 21 angeschlagen, dieser ist frakturiert und muss extrahiert werden. Um das Sockelvolumen zu erhalten, wird ein Knochenersatzmaterial eingebracht und die Alveole mit einer Kollagenmatrix verschlossen. Im Anschluss erfolgt die primäre Wundversorgung mittels Naht.
MERKE | Abrechnungsschwierigkeiten entstehen häufig aufgrund einer unpräzisen Dokumentation in der Patientenakte. Ihr sollte immer entnommen werden können, mit welcher Indikationsstellung Eigenknochen oder Knochenersatzmaterial eingebracht wurde. |
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