· Prothetik
Provisorien im direkten und indirekten Verfahren ‒ so rechnen Sie ab
von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Anders als die vertragszahnärztliche Versorgung hält die GOZ mehrere Gebührenpositionen zur Berechnung provisorischer Versorgungen bereit. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Gebührenpositionen wie auch die Möglichkeiten der Material- und Laborkostenberechnung werden in diesem Beitrag erklärt und z. T. an einem Abrechnungsbeispiel veranschaulicht. |
Gebührenpositionen für provisorische Versorgungen
Grundsätzlich unterscheidet die GOZ zwischen provisorischen Einzelkronen (Nrn. 2260 und 2270 GOZ), provisorischen Ankerkronen und Brückengliedern (Nrn. 5120 und 5140 GOZ) sowie Langzeitprovisorien (Nrn. 7080 und 7090 GOZ).
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GOZ | Leistung (Hervorhebungen durch die Redaktion) | Punkte | 1,0-fach* | 2,3-fach* | 3,5-fach* |
2260 | Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung | 100 | 5,62 | 12,94 | 19,68 |
2270 | Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung | 270 | 15,19 | 34,93 | 53,15 |
5120 | Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung | 240 | 13,50 | 31,05 | 47,24 |
5140 | Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung | 80 | 4,50 | 10,35 | 15,75 |
7080 | Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, einschließlich Entfernung | 600 | 33,75 | 77,61 | 118,11 |
7090 | Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied, einschließlich Entfernung | 270 | 15,19 | 34,93 | 53,15 |
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