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  • · Fachbeitrag · Versiegelung

    Abrechnung von Dentcoat®-Behandlungen

    von Yvonne Lindner, ZMV, Referentin, Fachgutachterin, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de

    | Dentcoat ® ist ein Produkt, das seit rund zehn Jahren am Markt ist und das aus einem flüssigen Siliciumdioxid-Komplex besteht. Das Präventionskonzept via Dentcoat ® ergänzt die Professionelle Zahnreinigung (PZR), „schließt die Lücke zwischen Prophylaxe und Parodontitis-Therapie“ und „reduziert die Plaqueakkumulation um bis zu 95 Prozent“, so der Anbieter [1]. Im Beitrag erklären wir kurz das Verfahren und erläutern die Abrechnung. |

    Dentcoat® ‒ was steckt dahinter?

    „Dentcoat® bildet eine biomimetische Schutzschicht, die den Zahnschmelz effektiv vor Säureangriffen schützen kann. Es entsteht eine glatte, biorepulsive Zahnoberfläche, an der Proteine und Mikroorganismen nur noch schwer anhaften können. Plaque wird so weitestgehend verhindert und entzündliche Prozesse am Parodont herabgesetzt. Ein willkommener Nebeneffekt: Eine Behandlung mit Dentcoat® bietet Ihren Zähnen gleichzeitig Schutz und bringt Ihre natürliche Zahnfarbe zurück.“ [1] Details zur Anwendung und Wirkweise finden Sie auf der Website des Herstellers unter dentcoat.de.

     

    Voraussetzung für die Dentcoat®-Behandlung ist eine PZR. Danach erfolgt eine Basisversorgung aller Zahnoberflächen i. d. R. durch zwei Behandlungen innerhalb von zwei Wochen. Im ersten Jahr empfiehlt sich zudem eine Auffrischung, die sogenannte Refreshbehandlung nach sechs Monaten. Im Verlauf der Behandlung ist eine Auffrischung generell alle zwölf Monate zu empfehlen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Zahnflächen ausreichend mit Dentcoat® versorgt werden und die Zähne gesättigt bleiben. [1]