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  • · Fachbeitrag · Zahnersatz

    So berechnen Sie eine Ausgleichskrone bei Greifswalder Verbundbrücken ‒ ein Praxisfall

    von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Implantatprothetik und vollkeramische Restaurationen sind die am schnellsten wachsenden Behandlungsfelder in der zahnärztlichen Praxis. Bei dem Konzept der Greifswalder Verbundbrücke werden Zähne und osseointegrierte Implantate mit einer semipermanent befestigten Brücke verbunden. Dabei werden die natürlichen Zähne mit einem festzementierten Käppchen, einer Art Primärkrone, vor Karies geschützt. Wir werden im folgenden Praxisfall die Abrechnung dieser Ausgleichskrone bei einer Verbundbrücke nach dem Greifswalder Prinzip erläutern. |

    Der Praxisfall

    Ein 57-jähriger PKV-Versicherter soll im Unterkiefer zum Ersatz der Zähne 35 und 36 eine Verbundbrücke nach dem Greifswalder Prinzip erhalten, dabei wird auf dem Zahn 37 eine Ausgleichskrone angebracht. Regio 35 wurde ein Implantat inseriert, welches zum Zeitpunkt der Prothetikherstellung osseointegriert ist.

     

    • Behandlungsablauf
    Datum
    Zahn
    Leistungsbeschreibung
    PKV

    01.10.

    Eingehende Untersuchung

    0010

    CMD-Kurzbefund

    § 6 (1)GOZ

    37

    Vitalitätsprüfung

    0070

    37, 35

    Röntgenaufnahme vor Zahnersatzversorgung, eine Projektion

    Ä5000

    Beratung Verbundbrücke nach Greifswalder Prinzip

    Ä1

    Aufstellen eines schriftlichen Heil- und Kostenplans (Therapieplan)

    0030

    29.10.

    UK

    Abformung mit Alginat zur Herstellung eines individuellen Löffels für offene Abformung

    Mat.

    04.11.

    OK

    Gegenkieferabformung mit Alginat

    Mat.

    UK

    Abformung zur Herstellung einer provisorischen Versorgung

    Mat.

    OK

    Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation

    4040

    37

    Oberflächenanästhesie

    0080

    37

    Leitungsanästhesie und Infiltrationsanästhesie (1 Karpulle Anästhetikum)

    0100 + 0090 + Mat.

    35

    Entfernen weicher Beläge

    4050

    37

    Entfernen weicher Beläge

    4055

    35, 37

    Zahnfarbenbestimmung individuell für Zirkonkrone vollverblendet

    BEB 0724

    37

    Präparation zur Aufnahme von Kronen

    ---

    35

    Entfernen, Wiedereinsetzen, Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente

    9050

    UK

    Abformung mit individuellem Löffel mittels offener Abformung

    § 6 (1)

    35, 37

    Eingliederung provisorische Brückenanker

    2 x 5120 + BEB

    36

    Eingliederung provisorische Brückenspanne

    5140 + BEB

    08.11.

    35

    Entfernen, Wiedereinsetzen, Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente

    9050

    35‒37

    Abnahme und Wiederbefestigung provisorische Brücke

    ---

    14.11.

    35

    Entfernen, Wiedereinsetzen, Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente

    9050

    37

    Eingliederung der Schutzkrone (Ausgleichskrone) zementiert

    § 6 (1) GOZ

    35

    Eingliederung Brückenanker Implantat Zirkon vollverblendet semipermanent

    5000

    37

    Eingliederung Brückenanker Zirkon vollverblendet semipermanent

    5010

    36

    Brückenspanne Zirkon vollverblendet

    5070