25.02.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
AG Düsseldorf: GOZ-Nr. 2197 ist neben GOZ-Nr. 2100 abrechenbar
| Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat am 21. Januar 2016 (Az. 27 C 3179/14, Abruf-Nr. 146366 ) entschieden, dass die GOZ-Nr. 2197 (Adhäsive Befestigung) neben Füllungsleistungen (hier GOZ-Nr. 2100) entgegen der Ansicht der privaten Krankenversicherungen (PKV) abrechenbar ist. |
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