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  • · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

    Landgericht Würzburg: Hohe Geldstrafe wegen des Einsetzens von 18 Implantaten ohne Bohrschablone

    | Ein Zahnarzt in Franken wurde wurde vom Landgericht Würzburg zu einer Geldstrafe von etwa 20.000 Euro verurteilt, weil er einem 66-jährigen Patienten 18 Implantate ohne Zuhilfenahme einer Bohrschablone eingesetzt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. |

    Sofortimplantation: Behandlung „schneller, kostengünstiger und schonend“

    Der Rentner hatte bereits einen Termin in der Zahnklinik der Würzburger Universität, dann jedoch die Werbung des Behandlers gelesen und sich für die dort angebotene Methode der Sofortimplantation entschieden. Laut Anzeige war diese Behandlung „schneller, kostengünstiger und schonend“. Der Zahnarzt entfernte Restzähne und fügte unter Vollnarkose in einer etwa fünfstündigen Sitzung 18 Implantate ein. Allerdings führte die Behandlung zu schmerzhaften Komplikationen, die sich über Monate hinzogen. Auffällig war, dass der Behandler dem Patienten trotz der laut Heil- und Kostenplan auf 16.000 Euro veranschlagten Behandlungskosten keine Rechnung schickte.

    Implantation ohne den Einsatz einer Bohrschablone nicht lege artis

    In der Vorinstanz beim Amtsgericht Kitzingen war der Zahnarzt zu einer noch höheren Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro verurteilt worden (Urteil vom 28. Mai 2013, Az. 1 Cs 801 Js 11930/11, Abruf-Nr. 132525 unter pa.iww.de). Der Gutachter stellt sich auf den Standpunkt, dass die Implantation ohne den Einsatz

    Quelle: ID 42754859