Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 30.07.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    OLG Köln: Zahnarzt konnte den Verzicht auf sein Honorar nicht mehr rückgängig machen

    | Das OLG Köln hat am 13. März 2015 (Az. 5 U 93/14, Abruf-Nr. 144984 unter pa.iww.de ) per Beschluss entschieden, dass ein Zahnarzt an den mündlich erklärten Verzicht auf sein Honorar gebunden war. Es ging immerhin um etwa 23.500 Euro, darunter mehr als 16.000 Euro Laborkosten. |