· Fachbeitrag · Ganzheitliche Zahnmedizin
Naturheilkundliche Leistungen - was ist zu beachten?
von Anja Mehling, Syndikusanwältin, FAin für Medizinrecht, Health AG, Hamburg
| Bei der ganzheitlichen Zahnmedizin steht der Mensch als Ganzes im Fokus. Ganzheitliche Zahnmediziner widmen sich Zusammenhängen zwischen Zähnen und den übrigen Organen des Körpers. Diagnostik und Therapie sind mithin nicht auf den Bereich Zahn, Mund und Kiefer beschränkt, sondern beziehen im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung den gesamten Organismus ein. Eingesetzt werden verschiedene Verfahren aus dem Bereich der Naturheilkunde, u. a. Homöopathie, Akupunktur (Laser- und Elektroakupunktur), Biologische Funktionsdiagnostik, Phythotherapie, Neuraltherapie, Myofunktionelle Therapie und Hypnose. |
Zahnheilkunde, Heilkunde und ... oder?
Der ganzheitlich behandelnde Zahnmediziner sollte sich mit der Frage befassen, ob er noch in seinem Fachbereich der Zahnheilkunde arbeitet. Nur die Ausübung der Zahnheilkunde im Sinne des Zahnheilkundegesetzes (ZHG) ist von der zahnärztlichen Approbation gedeckt (§ 1 ZHG). Für die Ausübung der Heilkunde bedarf es der Approbation als Arzt bzw. der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HPG). Wenn der Zahnarzt außerhalb des ZHG Behandlungen ohne entsprechende Erlaubnis durchführt, drohen ihm nicht nur berufs- und wettbewerbsrechtliche Sanktionen; Verstöße können auch Gegenstand eines Strafverfahrens werden.
Gemäß § 1 Abs. 3 ZHG ist die Ausübung der Zahnheilkunde die berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnis gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen.
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