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  • · Nachricht · GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

    „Bundesmittelpreise“ bei zahntechnischen Leistungen für Zahnersatz geplant

    | Nachdem der im Oktober 2014 bekannt gewordene Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) bereits für einige Unruhe gesorgt hatte, hat der Gesetzgeber im Dezember 2014 zwischenzeitlich den Kabinettsentwurf (Abruf-Nr. 143727) veröffentlicht. |

     

    Unter anderem ist die folgende Regelung geplant: Wie bisher auch werden die Preise für zahntechnische Leistungen bei Zahnersatz in einem zweistufigen Verfahren ermittelt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Verband der Zahntechniker-Innungen vereinbaren bis zum 30. September für das jeweilige Folgejahr die sogenannten „Bundesmittelpreise“.

     

    Abweichend von der bisherigen Gesetzeslage soll der Grundsatz der Beitragssatzstabilität allerdings bei den Vereinbarungen auf Landesebene nicht mehr gelten, da dies in der Vergangenheit dazu geführt hatte, dass die mit dem bislang vorgesehenen Preiskorridor von 10 Prozent vorgesehene Flexibilisierung und Anpassung der Preise nicht erreicht werden konnte.

     

    Quelle: Kanzlei am Ärztehaus, Münster

    Quelle: ID 43193243