· GOZ
Paragrafen der GOZ: die medizinische Notwendigkeit nach § 1 und ihre Folgen
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| Ursprung vieler Streitigkeiten zwischen Zahnärzten, Patienten und privaten Kostenträgern ist der Begriff der medizinischen Notwendigkeit. Erstattet werden nur die Aufwendungen für medizinisch notwendige Maßnahmen. Private Kostenträger versuchen daher immer wieder, insbesondere die Notwendigkeit preisintensiver Therapieentscheidungen infrage zu stellen. Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen Hintergründe und präsentiert markante ‒ überwiegend höchstrichterliche ‒ Entscheidungen. |
Der Honoraranspruch des Zahnarztes in der GOZ
Rechtsgrundlage für den Honoraranspruch bei privaten Leistungen des Zahnarztes ist § 1 GOZ.
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