· Fachbeitrag · Großpraxen und Zahnarztketten
Finanzinvestoren kaufen Zahnarztpraxen ‒ wie ist dies möglich?
von Rechtsanwältin Doris Mücke, Bad Homburg
| Angesichts hoher Kapitalaufkommen und Niedrigzinsen suchen Finanzinvestoren derzeit intensiv nach neuen Märkten und Anlagemöglichkeiten mit aussichtsreicher Gewinnmaximierung durch einen Weiterverkauf ‒ dem sogenannten Exit. Da verwundert es nicht, dass sie auch das Gesundheitswesen als neuen Markt entdeckt haben. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie sich der Konzentrationsprozess in der Zahnarztbranche entwickelt und auf welcher rechtlichen Basis der Aufkauf von Zahnarztpraxen durch Finanzinnovatoren überhaupt möglich ist. |
Weiterer Anstieg der Investorentätigkeit zu erwarten
In den letzten Jahren ‒ mit vorläufigem Höhepunkt im Jahr 2017 ‒ haben Finanzinvestoren verstärkt medizinische Einrichtungen gekauft. Diese Entwicklung betrifft sämtliche Versorgungsbereiche wie Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, Reha-Kliniken und jetzt auch Arzt-, insbesondere aber Zahnarzt- und Tierarztpraxen. Die Aufkäufe werden dadurch erleichtert, dass letztere nicht mit Zulassungsbegrenzungen belegt sind.
Ein weiterer Anstieg dieser Investorentätigkeit ist in den nächsten Jahren zu erwarten. Viele Investoren stehen erst am Anfang ihrer Akquisitionsphase und die Freiräume, die der Gesetzgeber höchstpersönlich für den Einzug internationaler Investoren in den Markt „Gesundheitswesen“ geschaffen hat, sind nunmehr offengelegt. Dabei gibt es noch erhebliche Gewinnchancen.
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