30.07.2014 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
AG Köln: Keine Einschränkung der Therapiefreiheitdurch ein Preis- und Leistungsverzeichnis
| In letzter Zeit häufen sich Debatten mit Privatversicherungen, die sich auf ihre Sachkostenlisten und Preisverzeichnisse berufen, in denen Fremdlaborkosten – zum Beispiel im Bereich der Lingual- oder Alignertherapie – nicht aufgeführt sind und somit nicht erstattungspflichtig sein sollen. In der Folge erhalten solchermaßen betroffene Patienten zwar das zahnärztliche Behandlungshonorar tariflich erstattet, unter Umständen aber nicht die Fremdlaborkosten. Dazu gibt es nun eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Köln. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig