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  • 30.07.2014 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    AG Köln: Keine Einschränkung der Therapiefreiheitdurch ein Preis- und Leistungsverzeichnis

    | In letzter Zeit häufen sich Debatten mit Privatversicherungen, die sich auf ihre Sachkostenlisten und Preisverzeichnisse berufen, in denen Fremdlaborkosten – zum Beispiel im Bereich der Lingual- oder Alignertherapie – nicht aufgeführt sind und somit nicht erstattungspflichtig sein sollen. In der Folge erhalten solchermaßen betroffene Patienten zwar das zahnärztliche Behandlungshonorar tariflich erstattet, unter Umständen aber nicht die Fremdlaborkosten. Dazu gibt es nun eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Köln. |