27.03.2019 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Dentinadhäsive Aufbaufüllungen in Mehrschichttechnik sind analog berechnungsfähig
| Adhäsive Aufbaufüllungen in Mehrschichttechnik (PA 04/2019, Seite 5) sind nicht nach Nr. 2180 GOZ abzurechnen. Sie sind nach § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnungsfähig (Amtsgericht [AG] Weinheim, Urteil vom 19.10.2018, Az. 1 C 140/17, IWW-Abruf-Nr. 207562 ). |
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