Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Krankenversicherung

    Was Sie schon immer über den Basistarif wissen wollten

    von Christine Baumeister-Henning, Haltern am See

    | Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die privaten Krankenversicherungen (PKVen) verpflichtet, seit dem 1. Januar 2009 brancheneinheitlich den so genannten Basistarif zu „bezahlbaren Prämien“ anzubieten - mit Kontrahierungszwang sowie ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse für Vorerkrankungen oder ähnliches. Mittlerweile steigt die Zahl der Basistarif-Versicherten, was sich in der Zahnarztpraxis bemerkbar macht. Vielfach gibt es jedoch Wissenslücken in Bezug auf den Leistungsanspruch. Daher befassen wir uns nachfolgend mit dieser Thematik. |

    Wer kann in den Basistarif wechseln?

    In den Basistarif wurden zunächst diejenigen aufgenommen, die nicht krankenversichert waren. Versicherte aus der privaten Vollversicherung konnten für einen bestimmten Zeitraum in den Basistarif wechseln. Heute kann die versicherte Person wechseln, wenn sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat oder das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. Außerdem ist der Basistarif offen für diejenigen, deren Versicherungsverhältnis wegen Beitragsrückstandes auf den Basistarif umgestellt worden ist. Auch Beihilfeberechtigte sind aufnahmefähig.

    Welche Leistungsansprüche haben Basistarif-Versicherte?

    Versicherte im Basistarif bleibenPrivatpatienten miteingeschränkten Leistungsansprüchen. Die Leistungen im Basistarif müssen in Umfang, Art und Höhe mit dem Leistungskatalog der GKV vergleichbar sein. Zwar werden sie nach der GOZ/GOÄ berechnet, unterliegen jedoch einer Faktorbegrenzung: