· Fachbeitrag · Patientendaten
Die Versichertenkarte für Privatpatienten - und warum empfohlen wird, diese nicht einzulesen
von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund
| Viele Privat- und GKV-Patienten mit Zusatzversicherung erhalten von ihrer Privatversicherung eine PKV-Karte. Die Karte soll für einen schnelleren Ablauf in den Praxen und für eine Minimierung der Fehlerquote bei der Übertragung der Daten in den Praxis-PC sorgen, die ansonsten von Hand eingegeben werden müssten. Häufig wird davon abgeraten, die PKV-Karte einzulesen. Begründung: Die Praxis akzeptiert die Versicherungsbedingungen des Vertrags dadurch ungesehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie beim Einlesen der PKV-Karten beachten sollten. |
Daten und Fakten zur PKV-Karte
Die Daten auf der PKV-Karte sind schreibgeschützt und nicht veränderbar, außerdem sind sie zum Teil auf der Vorderseite der Karte aufgedruckt. Medizinische Behandlungsdaten können nicht auf dem Chip gespeichert werden. Gespeichert sind hingegen die folgenden Daten: Stammdaten des Versicherten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum); Versicherungsnummer, Unternehmensnummer, Mitgliedsnummer; Gültigkeitsdatum der PKV-Karte. Bei einer (Zusatz-)Versicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus ist der Umfang des jeweiligen stationären Versicherungsschutzes für Voll- und Zusatzversicherte angegeben.
Den Privatpatienten wird von ihrer Versicherung empfohlen, die PKV-Karte - wie es die GKV-Patienten mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (e-GK) tun - vor der Behandlung bei ihrem Arzt oder Zahnarzt vorzulegen und einlesen zu lassen. Die Rechnung erhalten Privatpatienten trotz eingelesener Karte direkt vom behandelnden Arzt oder Zahnarzt. Diese wird dann von der Versicherung - je nach Tarif - erstattet.
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