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  • 09.12.2015 · Fachbeitrag · Recht

    Der Therapiewechsel nach Behandlungsbeginn

    | Gelegentlich kommt es vor, dass abweichend vom Heil- und Kostenplan (HKP) in Absprache mit dem Patienten nach Beginn der Behandlung eine andere oder abgewandelte Therapie- oder Versorgungsart durchgeführt wird oder sich der Umfang erweitert. Der Wunsch kann darauf zurückzu führen sein, dass der Patient plötzlich eine andere Versorgungsart oder einen erweiterten Behandlungsumfang wünscht. Es kommt aber auch vor, dass die ursprünglich geplante Therapie wegen eines erst während der Behandlung erkenn baren Befunds abgeändert oder erweitert werden muss (zum Beispiel Kronen statt Veneers, erweiterte Anzahl von Implantaten). |