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  • · Fachbeitrag · Recht

    Privatpatienten: Welche versicherungsrechtlichen Aspekte sind für den Zahnarzt wichtig?

    von Rechtsanwältin Doris Mücke, Bad Homburg

    | In der Praxis haben sich die Zahnärzte nicht nur mit Auskunftsverlangen, gebührenrechtlichen Beanstandungen und sonstigen Leistungskürzungen privater Krankenversicherer (PKVen) auseinanderzusetzen. Vielmehr treten oft auch rein versicherungsrechtliche Fragestellungen auf, sodass es hilfreich sein kann, wenn der Zahnarzt diese einzuordnen und mit ihnen umzugehen weiß. Damit befasst sich dieser Beitrag. |

    Wie weit geht die wirtschaftliche Aufklärungspflicht?

    Im Grundsatz gilt nach wie vor, dass sich ein Zahnarzt mit dem Versicherungsschutz des von ihm behandelten Privatpatienten nicht auseinandersetzen muss. Seine wirtschaftliche Aufklärungspflicht ist in diesem Bereich nach wie vor sehr eingeschränkt. Sie trifft ihn z. B. insoweit, als er den Versicherten bei medizinisch nicht notwendigen Behandlungen darauf hinzuweisen hat, dass solche Maßnahmen von der PKV in der Regel nicht erstattet werden (vgl. § 1 Abs. 2 GOZ/Verlangensleistungen).

     

    Die gesetzliche Regelung des § 630c Abs. 3 BGB fasst die wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Behandlers wie folgt zusammen: Der Behandler ist verpflichtet, den Patienten vor Beginn der Behandlung in Textform über die Kosten einer anstehenden Behandlung zu informieren, wenn ihm hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch Dritte nicht gesichert ist.