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  • 25.10.2018 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    OLG Düsseldorf: Keine Unbrauchbarkeit eines Zahnersatzes bei mehrjährigem Tragen

    | Eine prothetische Versorgung ist für den Patienten nicht „unbrauchbar“, wenn der Patient den Zahnersatz über mehrere Jahre trägt. Deshalb hat der Patient keinen Anspruch auf Rückzahlung des zahnärztlichen Honorars (Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2018, Az. 18 U 20/17). |