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  • · Schlichtung

    Bericht des Ombudmanns: Am meisten muss bei Gebührenstreitigkeiten geschlichtet werden

    Bild: ©nmann77 - stock.adobe.com

    | Kürzlich hat der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) seinen Tätigkeitsbericht für 2020 veröffentlicht ( iww.de/s4620 ). Demnach gingen im Jahr 2020 insgesamt 5.906 Schlichtungsanträge ein. Das häufigste Konfliktthema dabei waren Gebührenstreitigkeiten bei Ärzten und Zahnärzten (22,4 Prozent aller Fälle), gefolgt von Streitigkeiten über „medizinische Notwendigkeit“ (19,9 Prozent). Eine Einigung wurde in 18,5 Prozent aller Fälle erzielt, in 5,4 Prozent aller Fälle wurde das Verfahren eingestellt und in 76,1 Prozent aller Fälle war eine Schlichtung nicht möglich. |

     

    Konkret beschrieben wurde in dem Bericht ein Fall zur Digitalen Volumentomografie (DVT), der als stellvertretend für viele angeführt wird. In dem Fall hatte ein Versicherer die Kosten für eine Implantatbehandlung nicht vollständig übernommen, weil er die DVT für nicht medizinisch notwendig hielt. Der Versicherer stützte sich dabei auf die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie, wonach aufgrund einer erhöhten Strahlenbelastung eine DVT zur präimplantologischen Diagnostik überwiegend nur dann medizinisch notwendig sei, wenn bei der klinischen Untersuchung der Verdacht einer Anomalie des Kiefers bestünde. In allen anderen Fällen seien eine (strahlungsärmere) Panorama-Röntgenaufnahme sowie eine intraorale klinische Untersuchung ausreichend. Da der Ombudsmann hier keine Hinweise auf das Vorliegen einer Kieferanomalie sah, sprach er sich nicht für eine weitere Kostenübernahme der Versicherung aus.

     

    PRAXISTIPP | Es ist keineswegs so, dass sich die Erstattungsfähigkeit einer DVT auf Fälle einer vorliegenden Kieferanomalie beschränkt. Lesen Sie ab Seite 5, wie Sie Ihre Patienten bei der Erstattung einer DVT unterstützen können.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 1 | ID 47150231