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  • · Nachricht · Vergütung

    GKV-Honorar für Zahnersatz steigt - Punktwerterhöhungen gelten auch rückwirkend für 2013

    | Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben sich am 16. Januar 2014 auf eine Erhöhung des Zahnarzthonorars für Zahnersatz verständigt. Dieser Beschluss gilt bundesweit für alle Zahnärzte, die Zahnersatz-Leistungen im Rahmen der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbringen. Für konservierend-chirurgische Leistungen, Individualprophylaxe und Kieferorthopädie gilt dieser Beschluss nicht. Für diese Leistungen wird die Vergütung auf Landesebene ausgehandelt. |

     

    Für das Jahr 2013 wird der Punktwert rückwirkend um 2,03 Prozent und für das Jahr 2014 um 2,81 Prozent erhöht. Der Anstieg der Punktwerte entspricht damit der für diese Jahre maßgeblichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten. Die Vereinbarung tritt zum 1. April 2014 in Kraft. Die Verhandlungspartner haben sich darauf verständigt, dass die jahresdurchschnittliche Erhöhung für 2013 und 2014 auf die verkürzte Restlaufzeit der Vereinbarung umgerechnet wird. Damit wird eine aufwendige Nachberechnung der Honorare für Zahnersatz-Leistungen im Jahr 2013 und im ersten Quartal 2014 vermieden. Für den Zeitraum vom 1. April 2014 bis zum 31. Dezember 2014 gilt ein Punktwert von 0,8490 Euro.

    Quelle: ID 42519415