· Versicherungen
Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung fördern Umsetzung von Heil- und Kostenplänen
von Gabriele Bengel, Mitbegründerin to:dent.ta GmbH, Esslingen, todentta.de
| Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist erstellt und der Ablauf der Behandlung wurde dem Patienten ausführlich erläutert. Doch der Patient zögert: Er hat keine Zahnzusatzversicherung, die Behandlung ist ihm zu teuer, er will noch eine Zweitmeinung einholen ‒ und Sie hören nie wieder von ihm. Der ganze Aufwand war für die Katz. Ganz vermeiden lassen sich solche Erlebnisse nicht ‒ aber reduzieren: mit Zahntarifen, die für geplante Behandlungen eine Versicherungsleistung zur Verfügung stellen, entscheiden sich Patienten leichter zur Durchführung der Behandlung. |
Neuer Tarif: „ZAHN Sofort“ der Bayerischen
Seit 01.10.2021 bietet die Bayerische ihren neuen Tarif „ZAHN Sofort“ an, den Patienten ergänzend zu ihren sonstigen Zahnzusatzversicherungen wählen können. Gesetzlich Versicherte und Heilfürsorgeberechtigte können sich aussuchen, wie hoch sie sich absichern möchten ‒ mit 80, 90 oder 100 Prozent für Zahnersatz und Zahnbehandlung. Zahnreinigung und Prophylaxe sind in jeder Tarifvariante mitversichert ‒ bis maximal 250 Euro pro Kalenderjahr. Zum gewählten Haupttarif kann ZAHN Sofort abgeschlossen werden. Dieser zahlt für geplante Füllungstherapien, Wurzelbehandlungen, Schienentherapien, Inlays, Implantate und sonstigen Zahnersatz.
Die prozentuale Erstattung richtet sich nach dem gewählten Haupttarif. Die maximale Leistung beträgt 750 Euro pro Kalenderjahr, höchstens zwei Kalenderjahre lang ‒ insgesamt also maximal 1.500 Euro. Dafür zahlen die Versicherten 24 Monate lang einen Zusatzbeitrag von 29,90 Euro pro Monat. Nach 24 Monaten erlischt der Tarif ZAHN Sofort automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Haupttarif läuft ganz normal weiter, solange der Versicherte keine Kündigung ausspricht.
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