28.09.2020 · Fachbeitrag aus PA · Einwandbehandlung
Immer mehr Abformungen erfolgen digital als „optisch-elektronische Abformungen“ nach Nr. 0065 GOZ (PA 09/2020, Seite 17). Ob daneben die computergestützte Auswertung analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden kann, ist regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen: Während die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) das geltende Gebührenrecht anführt, sperren sich private Krankenversicherungen (PKVen) gegen die Erstattung. PA zeigt auf, wie Sie sich gegen Einwände einer PKV wehren können.
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