11.12.2023 · Downloads allgemein · Fälle aus der Praxis · Aus den Aufsichtsbehörden
022_Wer muss eine DSFA bei einer Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen erarbeiten?
Der Fall: Ein Auftraggeber und sein Auftragsverarbeiter möchten ein Projekt aufsetzen und längere Zeit zusammenarbeiten. Sie möchten diesbezüglich einen Dienstleistungsvertrag sowie zusätzlich gemäß Art. 28 DSGVO einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Da hier viele sensible personenbezogene Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO verarbeitet werden, stellt sich vorab die Frage, wer die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen soll.
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