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  • 02.01.2024 · Downloads allgemein · Downloads · Hinweisgeberschutz

    025_Das gilt zu den Bußgeldvorschriften des HinSchG ab Dezember 2023

    Seit dem 1.12.23 gelten die Bußgeldregelungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Unternehmen ohne Meldestelle riskieren Bußgelder von bis zu 20.000 EUR. Doch es gibt noch mehr zu beachten.d