16.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Tragwerksplanung · LPH 1/2
Beratung gewerblicher Bauherren in Lph 1
Einem Planer droht Schadenersatz, wenn er zu Planungsbeginn nicht hinreichend auf die Notwendigkeit einer Besonderen Leistung hingewiesen hat und der Bauherr daraus resultierende Kostenerhöhungen nicht weitergeben kann. Ziehen Sie aus dieser Entscheidung des OLG München die richtigen Schlüsse und intensivieren Sie Beratungsleistungen schon in der Lph 1. Im Fokus stehen speziell gewerbliche Bauherren, die das Objekt nach dessen Fertigstellung verwerten wollen und mit entsprechenden Kosten fest kalkuliert haben. Mit dem Schreiben führen Sie dem Bauherrn vor Augen, dass er das wirtschaftliche Risiko selbst trägt, wenn er sich nicht gemäß Ihrer Beratung verhält
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